Haftung & Wissen

Welcher Nachweis belegt was?

Die Nachweise, die man von Nachunternehmern und Dienstleistern typischerweise verlangt – kurz erklärt. Die meisten fordern Sie im Portal direkt an; Eigenerklärungen und alles, was Sie darüber hinaus brauchen, legen Sie als eigene Nachweise an.

Häufig verwendete Nachweise

Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts

Das Finanzamt bestätigt, dass keine nennenswerten Steuerrückstände bestehen. Ein Hinweis darauf, ob der Betrieb seinen steuerlichen Pflichten nachkommt.

Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse

Die Krankenkasse bestätigt, dass die Sozialversicherungsbeiträge für die Beschäftigten abgeführt werden. Bei mehreren Kassen braucht es mehrere Bescheinigungen.

Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft

Die Berufsgenossenschaft bestätigt, dass der Betrieb Mitglied ist und seine Beiträge zur Unfallversicherung zahlt.

Handelsregisterauszug

Zeigt, wer das Unternehmen ist, wer es vertritt und ob es überhaupt besteht. Wichtig, um zu wissen, mit wem Sie den Vertrag schließen.

Gewerbeanmeldung

Belegt, dass der Betrieb die Tätigkeit angemeldet hat, die er für Sie ausführen soll.

Nachweis der Betriebshaftpflicht

Die Versicherung bestätigt Bestehen und Umfang des Schutzes. Entscheidend, wenn bei der Arbeit in Ihrem Objekt etwas zu Schaden kommt.

Auszug aus dem Gewerbezentralregister

Zeigt, ob gegen den Betrieb gewerberechtliche Entscheidungen oder bestimmte Bußgelder eingetragen sind.

Eigenerklärungen

Der Dienstleister erklärt schriftlich, etwa zu Insolvenz, Steuern, Sozialversicherung, Tariftreue und Mindestlohn oder Datenschutz. Dort, wo es keine Bescheinigung gibt, verpflichtet er sich ausdrücklich.

Branchenspezifische Nachweise

Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG

Das Finanzamt bescheinigt dem Bauunternehmen, dass sein Auftraggeber keinen Steuerabzug vornehmen muss. Liegt sie bei der Zahlung nicht vor, muss der Auftraggeber 15 % des Rechnungsbetrags einbehalten und an das Finanzamt abführen – sonst haftet er für den nicht abgeführten Betrag (§§ 48, 48a EStG).

bei Bauleistungen

Unbedenklichkeitsbescheinigung der SOKA-BAU

Die Sozialkasse der Bauwirtschaft bestätigt, dass der Betrieb seine Beiträge zu den Sozialkassenverfahren – etwa für die Urlaubskasse – gezahlt hat. Auch für diese Beiträge haftet der Auftraggeber wie ein Bürge (§ 14 AEntG).

bei Betrieben, die an die SOKA-BAU zahlen

Erlaubnis nach § 34a GewO

Wer gewerblich bewacht, braucht diese Erlaubnis der zuständigen Behörde.

bei Bewachungsleistungen

Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung

Wer Personal überlässt, braucht die Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit.

bei Arbeitnehmerüberlassung

Handwerkskarte / Eintrag in die Handwerksrolle

Belegt, dass der Betrieb das Handwerk ausüben darf, für das Sie ihn beauftragen – mit den eingetragenen Gewerken.

Mitgliedschaft in der Innung

Zeigt die Einbindung in die Handwerksorganisation. Freiwillig, aber oft ein Qualitätsmerkmal.

Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb

Bestätigt, dass der Betrieb Abfälle fachgerecht sammelt, befördert oder entsorgt.

bei Entsorgungsleistungen

Zertifikate

PQ-Zertifikat / ULV-Bescheinigung

Eine Präqualifizierung bündelt viele Einzelnachweise. Gültig, solange das Zertifikat es ausweist.

Gültigkeit laut Zertifikat

ISO-Zertifizierungen

Etwa ISO 9001 (Qualität), ISO 14001 (Umwelt) oder ISO 45001 (Arbeitsschutz). Sie zeigen geprüfte Abläufe im Betrieb.

Gültigkeit laut Zertifikat

Welche Nachweise Sie verlangen, legen Sie im Portal fest. So funktioniert es