Haftung & Wissen
Welcher Nachweis belegt was?
Die Nachweise, die man von Nachunternehmern und Dienstleistern typischerweise verlangt – kurz erklärt. Die meisten fordern Sie im Portal direkt an; Eigenerklärungen und alles, was Sie darüber hinaus brauchen, legen Sie als eigene Nachweise an.
Häufig verwendete Nachweise
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts
Das Finanzamt bestätigt, dass keine nennenswerten Steuerrückstände bestehen. Ein Hinweis darauf, ob der Betrieb seinen steuerlichen Pflichten nachkommt.
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse
Die Krankenkasse bestätigt, dass die Sozialversicherungsbeiträge für die Beschäftigten abgeführt werden. Bei mehreren Kassen braucht es mehrere Bescheinigungen.
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
Die Berufsgenossenschaft bestätigt, dass der Betrieb Mitglied ist und seine Beiträge zur Unfallversicherung zahlt.
Handelsregisterauszug
Zeigt, wer das Unternehmen ist, wer es vertritt und ob es überhaupt besteht. Wichtig, um zu wissen, mit wem Sie den Vertrag schließen.
Gewerbeanmeldung
Belegt, dass der Betrieb die Tätigkeit angemeldet hat, die er für Sie ausführen soll.
Nachweis der Betriebshaftpflicht
Die Versicherung bestätigt Bestehen und Umfang des Schutzes. Entscheidend, wenn bei der Arbeit in Ihrem Objekt etwas zu Schaden kommt.
Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Zeigt, ob gegen den Betrieb gewerberechtliche Entscheidungen oder bestimmte Bußgelder eingetragen sind.
Eigenerklärungen
Der Dienstleister erklärt schriftlich, etwa zu Insolvenz, Steuern, Sozialversicherung, Tariftreue und Mindestlohn oder Datenschutz. Dort, wo es keine Bescheinigung gibt, verpflichtet er sich ausdrücklich.
Branchenspezifische Nachweise
Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
Das Finanzamt bescheinigt dem Bauunternehmen, dass sein Auftraggeber keinen Steuerabzug vornehmen muss. Liegt sie bei der Zahlung nicht vor, muss der Auftraggeber 15 % des Rechnungsbetrags einbehalten und an das Finanzamt abführen – sonst haftet er für den nicht abgeführten Betrag (§§ 48, 48a EStG).
bei Bauleistungen
Unbedenklichkeitsbescheinigung der SOKA-BAU
Die Sozialkasse der Bauwirtschaft bestätigt, dass der Betrieb seine Beiträge zu den Sozialkassenverfahren – etwa für die Urlaubskasse – gezahlt hat. Auch für diese Beiträge haftet der Auftraggeber wie ein Bürge (§ 14 AEntG).
bei Betrieben, die an die SOKA-BAU zahlen
Erlaubnis nach § 34a GewO
Wer gewerblich bewacht, braucht diese Erlaubnis der zuständigen Behörde.
bei Bewachungsleistungen
Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung
Wer Personal überlässt, braucht die Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit.
bei Arbeitnehmerüberlassung
Handwerkskarte / Eintrag in die Handwerksrolle
Belegt, dass der Betrieb das Handwerk ausüben darf, für das Sie ihn beauftragen – mit den eingetragenen Gewerken.
Mitgliedschaft in der Innung
Zeigt die Einbindung in die Handwerksorganisation. Freiwillig, aber oft ein Qualitätsmerkmal.
Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb
Bestätigt, dass der Betrieb Abfälle fachgerecht sammelt, befördert oder entsorgt.
bei Entsorgungsleistungen
Zertifikate
PQ-Zertifikat / ULV-Bescheinigung
Eine Präqualifizierung bündelt viele Einzelnachweise. Gültig, solange das Zertifikat es ausweist.
Gültigkeit laut Zertifikat
ISO-Zertifizierungen
Etwa ISO 9001 (Qualität), ISO 14001 (Umwelt) oder ISO 45001 (Arbeitsschutz). Sie zeigen geprüfte Abläufe im Betrieb.
Gültigkeit laut Zertifikat
Welche Nachweise Sie verlangen, legen Sie im Portal fest. So funktioniert es