Funktionen

Belegen, wann Ihnen welcher Nachweis vorlag.

Im Ernstfall zählt, was Sie zu welchem Zeitpunkt wussten. Die Akte hält es fest – unveränderbar.

Verlauf · Sicherheit Rhein KG

  1. 06.03.2026Neue Fassung eingereicht – die alte bleibt als „ersetzt“ erhalten
  2. 03.03.2026Rückfrage gestellt: Bescheinigung älter als drei Monate
  3. 12.12.2025Geprüft und akzeptiert
  4. 11.12.2025Unbedenklichkeitsbescheinigung Krankenkasse eingereicht

Einträge sind unveränderbar.

Nichts geht verloren

Lädt ein Lieferant eine neue Fassung hoch, bleibt die alte als „ersetzt“ erhalten.

Unveränderbarer Verlauf

Wann ein Nachweis eingereicht, geprüft, zurückgefragt oder ersetzt wurde, steht im Verlauf der Akte. Nachträglich ändern kann das niemand.

Archiv mit Aufbewahrungsfrist

Zurückgezogene Nachweise und die Unterlagen beendeter Lieferanten bleiben mindestens drei Jahre ab Beginn des Folgejahres im Archiv.

Per Klick vorzeigen

Will Ihr eigener Kunde Belege sehen, exportieren Sie die Akte – statt einen Tag lang zu suchen.