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Eigene Vordrucke, Muster und Eigenerklärungen abfordern und vorzeigen lassen.

Manches lässt sich nicht ohne weiteres mit einer Bescheinigung belegen. Auftraggeber nutzen hierfür oft Eigenerklärungen oder eigene Vordrucke, die Ihre Lieferanten unterschreiben und so die dort enthaltenen Erklärungen bestätigen sollen.

Verpflichtungen schriftlich

Haben Sie eigene Muster oder Vordrucke (etwa Eigenerklärungen zu Insolvenz, Steuern, Sozialversicherung, Tariftreue und Mindestlohn oder Datenschutz)? Mit Lexjo können Sie auch diese Eigenerklärungen bei Ihren Lieferanten abfordern. Dafür einfach den Nachweis in Lexjo hochladen und schon wird Ihr Lieferant zur Vorlage aufgefordert – mit Datum und Gültigkeit wie jeden anderen Nachweis.

Für Ihren eigenen Kunden

Verlangt Ihr Auftraggeber, dass Sie Ihre Nachunternehmer mit den Vordrucken Ihres Kunden verpflichtet haben, ist auch das möglich. Einfach hochladen und Nachweis abfordern. Auf Verlangen des Kunden können Sie dann einfach vorzeigen, dass Ihr Lieferant die Erklärungen abgegeben hat.

Wenn etwas nicht zutrifft

Passt ein geforderter Nachweis nicht zur Leistung des Lieferanten, kann er das mit Begründung erklären. Sie entscheiden, ob Sie das akzeptieren.