Für wen

Für Eigentümer, die Dienstleister in ihren Objekten einsetzen.

In Ihren Gebäuden arbeiten Reinigung, Sicherheit, Hausmeisterdienste und Handwerker. Für Mieter und Öffentlichkeit stehen Sie mit Ihrem Namen – auch wenn Sie nicht der Arbeitgeber sind. Unzufriedenheit der Mitarbeiter Ihrer Dienstleister kann sich so auf Ihr Objekt auswirken.

Gepflegtes Wohn- und Geschäftshaus (Bild mit KI erzeugt)KI-generiert

Ihr guter Ruf

Werden in Ihrem Objekt Löhne nicht gezahlt, kommt es oft vor, dass – gerade bei prestigeträchtigen Objekten – die Öffentlichkeit über den Ort informiert wird. Einfach um es greifbarer zu machen. So könnten Sie mit fehlender Einhaltung von Lohn- und Beitragspflichten in Verbindung gebracht werden.

Sorgfalt bei der Auswahl

Wer Unbedenklichkeitsbescheinigungen und Eigenerklärungen einholt und regelmäßig prüft, erkennt schwarze Schafe frühzeitig und kann früh genug gegensteuern – so kann man zeigen, dass man sorgfältig ausgewählt hat.

Auch eine Mithaftung ist möglich

In Einzelfällen kann es auch vorkommen, dass Sie auch als Eigentümer für die Zahlung gesetzlicher Mindestlöhne mithaften.

Haftung für Löhne →