Für wen

Für Facility-Management-Unternehmen.

Reinigung, Sicherheit, Technik, Grünpflege: Im Facility Management arbeiten viele Menschen im Auftrag anderer. Wer Leistungen weitergibt, sollte wissen, mit wem er zusammenarbeitet.

Reinigung und Haustechnik im Bürogebäude (Bild mit KI erzeugt)KI-generiert

Ihr Risiko

Wer andere FM-Dienstleister mit der Erbringung von bspw. Sicherheits- oder Reinigungsleistungen beauftragt, kann nach § 13 MiLoG, § 14 AEntG für deren nicht gezahlte Mindestentgelte haften. Die Haftung umfasst das geschuldete, an den Arbeitnehmer zu zahlende Netto-Mindestentgelt.

Die typischen branchenspezifischen Nachweise

Je nach Leistung kommen zu den allgemeinen Unterlagen hinzu:

  • ✓Erlaubnis nach § 34a GewO bei Bewachung
  • ✓Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung
  • ✓Eigenerklärung zu Tariftreue und Mindestlohn
  • ✓Nachweis der Betriebshaftpflicht

Für Ihre eigenen Auftraggeber

Aus der eigenen Praxis wissen wir, dass viele Kunden von ihren Dienstleistern Nachweise verlangen, dass sie ihre Nachunternehmer geprüft und auf die Zahlung der gesetzlichen Mindestentgelte verpflichtet haben. Mit Lexjo können Sie diese Nachweise ganz einfach nachhalten.